Im Miet- und Pachtrecht vertreten wir Vermieter und Mieter u. a. bei:
- Geschäfts- und Wohnraummiete
- Mietvertrag und Pachtvertrag
- Kaltmiete, Warmmiete, Mietnebenkosten, Kaution
- Miethöhe, Mietanpassung
- Mietmängel, Mietminderung
- fristlose Kündigung
- Schönheitsreperatur
- soziale Härte
- Untervermietung, Tierhaltung
- Beendigung des Mietverhältnisses
- Räumung, Herausgabe, Vermieterpfandrecht
Zuständig hierfür ist unser
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht: Dr. Olt