Im Wohnungseigentumsrecht / WEG-Recht berät und vertritt Herr Dr. Olt Wohnungseigentümer und Verwalter u. a. bei:

  • Begründung des Wohnungseigentums
  • Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum
  • Konflikten bzgl. der laufenden Verwaltung (z.B. bei baulichen Maßnahmen)
  • Rechte und Pflichten der Eigentümer und der Gemeinschaft, Teilungserklärung
  • Fragen zur Hausverwaltung und Instandhaltung
  • Beitreibung rückständiger Wohngelder
  • Auseinandersetzungen zwischen den Wohnungseigentümern
  • außergerichtlicher Einigung oder Vermittlung
  • Bauausführung
  • gerichtlichen Verfahren, Zwangsversteigerung