Herr Dr. Wittich vertritt Sie im Erbrecht. Dies umfasst u.a.

  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten unter steuerlichen Aspekten
  • Gestaltung von Testament und Erbvertrag
  • Pflichtteilsrecht
  • vorweggenommene Erbfolge (u.a. mit Wohnrecht, Nießbrauch, Pflegeverpflichtung)
  • Haftungsbegrenzung nach dem Erbfall (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz)
  • Erbscheinsverfahren (Klärung der Erbenstellung)
  • Verwaltung der Miterbengemeinschaft
  • Auskunftsansprüche
  • Testamentsvollstreckung
  • einvernehmliche und streitige Erbauseinandersetzungen

 

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