Wir vertreten Sie im Erbrecht. Dies umfasst u. a.
- Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten unter steuerlichen Aspekten
- Gestaltung von Testament und Erbvertrag
- Pflichtteilsrecht
- vorweggenommene Erbfolge (u.a. mit Wohnrecht, Nießbrauch, Pflegeverpflichtung)
- Haftungsbegrenzung nach dem Erbfall (Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz)
- Erbscheinsverfahren (Klärung der Erbenstellung)
- Verwaltung der Miterbengemeinschaft
- Auskunftsansprüche
- Testamentsvollstreckung
- einvernehmliche und streitige Erbauseinandersetzungen
Zuständig hierfür ist unser Fachanwalt für Erbrecht: Dr. Wittich